Viele seltene Pflanzen und Tiere, welche auf der „Roten Liste“ geführt werden, sind dort heimisch. Neben bedrohten Arten wie beispielsweise Eisvogel und Wachtelkönig, sind dort auch wieder Biber und Fischotter beobachtbar. Besonders Wiesenbrüter fühlen sich in dieser naturnahen Auenlandschaft wohl und nutzen die saftigen Wiesen als Brut- und Rastplatz.
Mit einer Gesamtgröße von 175,6 Hektar schmiegt sich das Naturschutzgebiet an die südöstliche Seite des Krayenbergs und wird durch eine Eisenbahnstrecke im Südwesten sowie durch die Gemeinde Tiefenort im Osten begrenzt. Mehrere gelbe Hinweisschilder mit einer Eule und der Aufschrift „Naturschutzgebiet“ wurden an den Grenzbereichen aufgestellt. Im Bundesnaturschutzgesetz ist verankert, dass Naturschutzgebiete (NSG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist. Dabei tragen diese besonderen Landschaftsgebiete zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten bei.